ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Interim Operations GmbH (nachfolgend "Hotel KRONE") für die Überlassung von Hotelzimmern

I. Geltungsbereich 

Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge, die das Hotel KRONE mit Vertragspartnern über die Überlassung von Hotelzimmern (nachfolgend "Zimmer") zur Beherbergung (nachfolgend "Beherbergungsvertrag") sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels KRONE abschliesst.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, das Hotel KRONE und der Vertragspartner vereinbaren schriftlich ausdrücklich eine andere Regelung.

II. Vertragsabschluss

Das HOTEL Krone stellt dem Vertragspartner nach einer Reservierung eine Reservierungsbestätigung per Email zu. Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit dieser Reservierungsbestätigung des Hotels KRONE an den Vertragspartner zustande. 

Reservierungen von mehr als fünf Zimmern fallen unter die Gruppenregelung des Hotels KRONE. Für solche Buchungen schliesst das Hotel KRONE einen separaten Beherbergungsvertrag ab, der Sonderkonditionen zur Regelung der Stornierung sowie der Zahlungsbedingungen beinhaltet. Das Hotel KRONE behält sich das Recht vor, Gruppenreservierungen ohne solchen separaten Beherbergungsvertrag nicht anzunehmen.

Das Hotel KRONE ist berechtigt, den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Vertragspartner nach freiem Ermessen abzulehnen. 

III. Weitergabeverbot / Nutzung von Zimmern

Dem Vertragspartner ist es untersagt, gebuchte Zimmer weiterzuvermieten oder weiterzuvermitteln oder Ansprüche gegen das Hotel KRONE zu verkaufen oder abzutreten. Verstösst der Vertragspartner gegen dieses Verbot, ist das Hotel KRONE berechtigt, die Buchung des Vertragspartners zu stornieren. Eine Nutzung des Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

IV. Preise 

Alle Preise sind in CHF angegeben. Angaben in Fremdwährungen sind Richtpreise zum Bankdevisenkurs. Barzahlungen in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs des Hotels KRONE umgerechnet und können vom Bankdevisenkurs abweichen.

Der offerierte und bestätigte Preis versteht sich pro Zimmer pro Nacht und ist für den jeweils angefragten Zeitraum gültig. Bei Umbuchungen oder Zusatznächten sind die angegebenen Preise nicht verbindlich. Das Hotel KRONE behält sich das Recht vor, die Preise für Umbuchungen oder Zusatznächte anzupassen.

V. City Tax 

Das Hotel KRONE verrechnet dem Vertragspartner zusätzlich zum angegebenen Preis pro Zimmer die City Tax von CHF 3.50 pro Person pro Nacht. 

VI. Reservierungen, Stornierung und Umbuchung

Der Vertragspartner muss für eine Reservierung zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte oder eine auf den elektronischen Verkaufskanälen vom Hotel KRONE angebotene alternative Bezahlmethode angeben. Das Hotel KRONE ist berechtigt, diese Angaben umgehend auf ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte bzw. dem alternativen Zahlungsweg vorzunehmen. Es gelten die beim Verkaufsabschluss kommunizierten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.

Die Reservierung einer nicht stornierbaren Rate, die als solche in der Beschreibung oder den Bedingungen gekennzeichnet ist, ist nicht kostenfrei stornier- oder umbuchbar. Bei Stornierungen oder Nichterscheinen des Vertragspartners wird der Gesamtbetrag des Aufenthaltes einbehalten.

Spätestens 48 Stunden vor Anreise kann das Hotel KRONE die vom Vertragspartner angegebene Kreditkarte mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen belasten. Ist eine Belastung der Kreditkarte dabei nicht möglich, behält sich das Hotel KRONE das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Vertragspartner. Bei Nichterscheinen des Vertragspartners behält das Hotel KRONE in jedem Falle den vollen Betrag des Aufenthaltes, und das Nutzungsanrecht des Vertragspartners an dem Zimmer erlischt.

Für die Stornierung von Zimmern bei einem Kontingent von einem bis fünf Zimmern gilt

  • Bis zwei Tage vor Anreise: kostenlose Stornierung;
  • Ab 48 Stunden vor Anreise (15:00 Uhr MEZ): dem Vertragspartner wird der volle Übernachtungsbetrag verrechnet;
  • Bei Nichterscheinen des Vertragspartners: dem Vertragspartner wird der volle Übernachtungsbetrag verrechnet.

 

Für die Stornierung von Zimmern bei einem Kontingent von sechs bis 28 Zimmern gilt

  • Bis 42 Tage vor Anreise: Alle Zimmer können kostenfrei storniert werden;
  • 41 bis 28 Tage vor Anreise: 50% der Logisnächte können kostenfrei storniert werden;
  • 27 bis 14 Tage vor Anreise: 25% der Logisnächte können kostenfrei storniert werden;
  • 13 Tage bis 18.00 Uhr MEZ am Tag vor Anreise: 10% der Logisnächte können kostenfrei storniert werden.

 Storniert der Vertragspartner die Reservierung behält sich das Hotel KRONE das Recht vor, die reservierten Zimmer anderweitig zu vergeben.

VII. Zimmerüber- und Rückgabe 

Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes reserviertes Zimmer.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt abzugeben. Danach kann das Hotel KRONE für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% und ab 14.00 Uhr 100% des Zimmerpreises der folgenden Nacht in Rechnung stellen.  

Zudem behält sich das Hotel KRONE im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Vertragspartner vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Vertragspartners im Hotel KRONE zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt das Hotel KRONE keine Haftung, die über die in diesen AGB formulierten Haftungsbedingungen (vgl. Ziff. XI) hinausgeht. 

VIII. Meldeschein und Weitergabe persönlicher Daten 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften seine persönlichen Daten sowie meldescheinrelevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronischen Online-Meldedatenportale des Hotels KRONE wahrheitsgemäss mitzuteilen.

IX. Steuern, Gebühren und Abgaben 

Die angegebenen Preise (vgl. Ziff. IV) sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben mit Ausnahme der City Tax, die separat ausgewiesen wird. 

Bei Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabesätzen sowie bei Erhebung neuer Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel KRONE Preisanpassungen vor. 

X. Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Bereiche 

Mit der Reservierung eines Zimmers kann der Vertragspartner die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche kostenfrei mitnutzen. Das Hotel KRONE behält sich das Recht vor, die öffentlichen Bereiche jederzeit ohne Vorankündigung zu sperren, ohne dass dem Vertragspartner dadurch Rückerstattungsansprüche entstünden. Die öffentlichen Bereiche sind nicht Bestandteil des Beherbergungsvertrages.

XI. Haftung / Sorgfaltspflicht

Der Vertragspartner hat die Räume und Einrichtungen des Hotels Krone mit grösster Sorgfalt zu benützen. Er haftet für alle von ihm verursachten Schäden und Folgeschäden. Das Hotel Krone ist berechtigt, bei Verschmutzungen nach freiem Ermessen Spezialreinigungen oder zusätzliche Kehrichtabfuhren zu veranlassen und diese dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Löst der Vertragspartner einen Feueralarm aus, hat er die Kosten dafür zu bezahlen.  

Das Hotels KRONE haftet nicht für Diebstahlt und in Bezug auf Leistungen Dritter. Für Schäden, die dem Vertragspartner durch leichte Fahrlässigkeit des Hotelpersonals entstehen, ist die Haftung des Hotels Krone ausbedungen.

XII. Speisen und Getränke 

Die Zubereitung und der Konsum von Speisen und Getränken ist in den öffentlichen Bereichen untersagt.
 Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt; der Konsum von Speisen und Getränken ist gestattet soweit sie keine Verschmutzungen und Geruchsemmissionen verursachen.

XII. Rauchen im Hotel 

Das Hotel KRONE ist ein Nichtraucherhotel. Es ist untersagt, in den öffentlichen Bereichen oder in den Zimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel KRONE das Recht, den Vertragspartner aus dem Zimmer zu weisen und vom Vertragspartner Schadensersatz einschliesslich entstandener Reinigungskosten und Ertragsausfälle einzufordern. Das Rauchen auf den vordefinierten Aussenbereichen ist gestattet.

XIV. Weisungsrecht und Hausrecht 

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung aller Vorschriften und Instruktionen des Hotels KRONE und seines Personals.

Das Hotel KRONE ist berechtigt, dem Vertragspartner den Zugang zum Hotel KRONE zu verweigern, wenn bei Ankunft des Kunden Anzeichen dafür bestehen, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er sich gegenüber dem Hotelpersonal oder gegenüber anderen Personen ausfällig verhält. 

Das Hotel KRONE ist berechtigt, den Vertragspartner aus dem Hotel KRONE zu verweisen und den mit ihm bestehenden Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört oder das Hotelpersonal oder andere Personen belästigt oder beleidigt. 

Übt das Hotel KRONE sein Rücktritts- oder Verweisungsrecht aus, hat der Vertragspartner gegenüber dem Hotel KRONE keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Ohne ausdrückliche Genehmigung des Hotels KRONE darf der Vertragspartner keine Personen mit aufs Zimmer oder in die öffentlichen Räume des Hotels KRONE nehmen.

XV. Schlussbestimmungen 

Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand.

Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. 

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Das Hotel KRONE ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen.

Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht mit Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) i.S.v. Art. 6 CISG. Gerichtsstand ist Zürich (CH). 

Version 01. Zürich, November 2019